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Vorlage:P-Sätze (Texte) öömrang

Faan Wikipedia

Liste aller möglichen P-Sätze:

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| 101         = Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
| 102         = Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
| 103         = Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
| 201         = Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
| 202         = Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
| 210         = Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
| 211         = Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
| 220         = Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 221         = Mischen mit brennbaren Stoffen / … unbedingt verhindern. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 222         = Kontakt mit Luft nicht zulassen.
| 223         = Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.
| 230         = Feucht halten mit … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 231         = Unter inertem Gas handhaben.
| 232         = Vor Feuchtigkeit schützen.
| 233         = Behälter dicht verschlossen halten.
| 234         = Nur im Originalbehälter aufbewahren.
| 235         = Kühl halten.
| 240         = Behälter und zu befüllende Anlage erden.
| 241         = Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 242         = Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
| 243         = Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
| 244         = Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
| 250         = Nicht schleifen / stoßen / … / reiben. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 251         = Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
| 260         = Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
| 261         = Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
| 262         = Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
| 263         = Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden.
| 264         = Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 270         = Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
| 271         = Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
| 272         = Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
| 273         = Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
| 280         = Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
| 281         = Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
| 282         = Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.
| 283         = Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen.
| 284         = Atemschutz tragen.
| 285         = Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
| 231+232     = Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen.
| 235+410     = Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
| 301         = Bei Verschlucken:
| 302         = Bei Berührung mit der Haut:
| 303         = Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar):
| 304         = Bei Einatmen:
| 305         = Bei Kontakt mit den Augen:
| 306         = Bei kontaminierter Kleidung:
| 307         = Bei Exposition:
| 308         = Bei Exposition oder falls betroffen:
| 309         = Bei Exposition oder Unwohlsein:
| 310         = Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 311         = Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 312         = Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 313         = Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 314         = Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 315         = Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 320         = Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 321         = Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 322         = Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 330         = Mund ausspülen.
| 331         = Kein Erbrechen herbeiführen.
| 332         = Bei Hautreizung:
| 333         = Bei Hautreizung oder -ausschlag:
| 334         = In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
| 335         = Lose Partikel von der Haut abbürsten.
| 336         = Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
| 337         = Bei anhaltender Augenreizung:
| 338         = Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
| 340         = Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 341         = Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 342         = Bei Symptomen der Atemwege:
| 350         = Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
| 351         = Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
| 352         = Mit viel Wasser und Seife waschen.
| 353         = Haut mit Wasser abwaschen / duschen.
| 360         = Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
| 361         = Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
| 362         = Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
| 363         = Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
| 370         = Bei Brand:
| 371         = Bei Großbrand und großen Mengen:
| 372         = Explosionsgefahr bei Brand.
| 373         = Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
| 374         = Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
| 375         = Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
| 376         = Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
| 377         = Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
| 378         = … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 380         = Umgebung räumen.
| 381         = Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
| 390         = Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
| 391         = Verschüttete Mengen aufnehmen.
| 301+310     = Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 301+312     = Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 301+330+331 = Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.
| 302+334     = Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
| 302+350     = Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
| 302+352     = Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
| 303+361+353 = Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
| 304+340     = Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 304+340+310 = Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
| 304+341     = Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 305+351+338 = Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
| 306+360     = Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
| 307+311     = Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 308+313     = Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 309+311     = Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 332+313     = Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 333+313     = Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 335+334     = Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Verband anlegen.
| 337+313     = Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 342+311     = Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 370+376     = Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
| 370+378     = Bei Brand: … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 370+380     = Bei Brand: Umgebung räumen.
| 370+380+375 = Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
| 371+380+375 = Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
| 401         = … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 402         = An einem trockenen Ort aufbewahren.
| 403         = An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 404         = In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
| 405         = Unter Verschluss aufbewahren.
| 406         = In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 407         = Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen.
| 410         = Vor Sonnenbestrahlung schützen.
| 411         = Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 412         = Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
| 413         = Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 420         = Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.
| 422         = Inhalt in / unter … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 402+404     = In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.
| 403+233     = Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 403+235     = Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 410+403     = Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 410+412     = Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
| 411+235     = Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 501         = Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 309+310     = Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen (keine offizielle P-Satz-Kombination).
| 307+310     = Bei Exposition: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen (keine offizielle P-Satz-Kombination).
| ?           = Fehlende P-Sätze
| #default    = <strong class="error">Fehlerhafter P-Satz</strong>
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