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anders gesprochen wird. Die geringen Reste des Föhringischen in
N'iblem: Nieblum bilden die zweite Unterabteilung dieses südwest-
lichem Aosdringischen. o Das nordöstliche Aosdringisch wird fast ganz
gleich^ gesprochen in Aolkersem: Alkersum, M aedlem: Midlum
und Övenem: Oevenum.

§ 11. Wenn ich von Osterlandföhr und Westerlandföhr, von
aosdringisch und wehsdringisch rede, so verstehe ich darunter immer
die sprachliche, nicht die politische Zweiteilung. Es muss dies
darum besonders hervorgehoben werden, weil die politische Grenze
mit der Sprachgrenze nicht zusammenfällt. Jene durchschneidet
Nieblum; diese läuft zwischen Witsum-Borgsum auf der einen und
Hedehusum-Süderende auf der andern Seite. Bis 1864 gehörte das
politische Osterlandföhr zu Schleswig-Holstein; Westerlandföhr mit
Amrum stand seit dem 14. Jhdt. unmittelbar unter der dänischen
Krone. Schon 1231 scheidet Waidemars liber census Daniae Ostser-
und Wsestserhseret auf Föör. Diese politische Hardenteilung besteht
in Deich-, Wege- und Landschafts-Angelegenheiten noch heute. Das
Volk versteht unter Wehsdringen nur die westlich der Sprachgrenze
Wohnenden. Diese nennen ihre Nachbarn jenseits derselben Aosdringen.
Von diesen wiederum nennen die südwestlichem ihre nordöstlichen
Nachbarn Aosdringen, und diesen wiederum gilt Wrixum und Boldixum
als üest xät' sEo^v. Die Sprachgrenze ist zugleich die Grenze zweier
Kirchspiele, also jedenfalls gleichen Alters mit der Gründung der
Kirchen, die ins 12. Jhdt. fällt. Die politische Grenze durchschneidet
nicht nur ein Kirchspiel, sondern sogar ein Dorf, kann also durch
Verkehrsverhältnisse nicht bedingt worden sein. In ihren heutigen
Grenzen besteht die politische Oster- und Westerharde (letztre ein-
schliesslich Amrum) urkundlich nachweisbar seit 1408 (Nerong, Föhr
früher und jetzt, Wyk (1885), S. 81), aller Wahrscheinlichkeit nach
jedoch seit 1231. Unter den jetzigen Bewohnern von Hedehusum ist
kein einziger, der sein Haus von seinen Voreltern ererbt hätte; alle
sind erst in neuerer Zeit zugewandert. Doch lässt sich annehmen,
dass von Alters her die Grenze zwischen Hedehusum und Witsum lief.

§ 12. Wenn ich sage, einem Dorfe ist diese oder jene Mundart
eigen, so ist tatsächlich nur die Minderheit der Dorfbewohner im
Vollbesitz aller jener Eigentümlichkeiten, welche diese Mundart aus-
machen. Denn nur wenige Leute giebt es, deren Eltern und Gross-
eltern beiderseits in demselben Dorf geboren sind. Bei der grossen
Mehrzahl stammt Vater oder Mutter, Grossvater oder Grossmutter
aus einem benachbarten Dorf, und somit sprechen die Kinder und
Enkel die Mundart ihres Geburtsorts nicht völlig unverfälscht; sie
erben zunächst die Sprache ihrer Eltern und lassen dieselbe dann erst
durch die Sprache ihrer Schulgenossen beeinflussen. Die sprachliche
Ausgleichung der den einzelnen Dörfern eigentümlichen Verschieden-
heiten vollzieht sich wesentlich auf diesem Wege. Zudem wohnen in
jedem Dorf sehr viele Leute, die in einem andern Dorf geboren sind
und die Mundart ihres neuen Heimatsorts sich nur unvollkommen