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Seite:Bremer Einleitung.djvu/18

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[Automaatisk auerdraanj]

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angeeignet haben, mit Beibehaltung mancher Eigentümlichkeit ihres
Geburtsorts. Das Gesammtergebnis der Individualsprachen aller in
einem Dorf Ansässigen für das jüngre Geschlecht ist folglich ein Kom-
promiss der altheimischen Mundart mit der der Nachbardörfer. Es
ist jedoch zu bemerken, dass ausgeprägt wahrnehmbare Abweichungen
nur dann vorzukommen pflegen, wenn die Mutter in einem andern
Dorf geboren ist und dort als Mädchen gelebt hat. Ist die Mutter
schon als Kind in das neue Dorf gekommen und hier zur Schule ge-
gangen, so wird man an der Sprache des Kindes kaum noch etwas
von dem Geburtsdorf der Mutter heraushören können; ebenso ist die
Beeinflussung von Seiten der Sprache des Vaters und der Grosseltern
kaum wahrnehmbar. Fertig wird die Sprache des Kindes erst durch
den Verkehr mit den Schulgenossen ; dieser ist das eigentlich Bestim-
mende für die Sprache. Selbst wenn Eltern und Grosseltern beiderseits
aus demselben Dorf stammen, sprechen die Kinder, die in einem andern
Dorf geboren und zur Schule gegangen sind, letztre Mundart mit nur
geringen Anklängen an die ihrer Vorfahren. In einer jetzt auf Amrum
ansässigen Familie spricht z. B. die auf Föhr geborne Grossmutter rein
wehsdringisch; die Kinder und Enkel sprechen dagegen rein amringisch,
und es gehört schon ein feines Ohr dazu, letztern die Herkunft ihrer
Grosseltern noch anzuhören. Die Schule bestimmt die Sprecheinheiten,
wie die jüngsten mundartlichen Eigentümlichkeiten zeigen. Darum
gebe ich, namentlich im Hinblick auf die künftige mundartliche Ent-
wicklung, die Schuleinheiten an: 1) Nebel, dazu Süddorf und Stenodde;
2) Norddorf; 3) — im Kirchspiel St. Laurentii hatte bis 1809 jedes Dorf
seine eigne Schule — seit 1809 3) Utersum mit Hedehusum und Gross-
Dunsum und bis 1855 auch Klein-Dunsum; 4) Oldsum, dazu Süderende
und seit 1855 auch Klein-Dunsum; 5) Toftum mit Klintum; 6) Borgsum
mit Witsum und Goting, das bis 1834 seine eigne Schule hatte ; 7) Nieblum ;
8) Alkersum; 9) Midlum; 10) Oevenum; 11) Wrixum; 12) Boldixum.

§ 13. Mit demselben Recht, mit welchem man innerhalb des
Aosdringischen einzelne Mundarten nach den Dörfern unterscheidet,
könnte man dieselben auch nach den Altersstufen unterscheiden. Denn
tatsächlich sind die Lauterscheinungen, welche in den einzelnen Dörfern
des Ostens und in den verschiednen Altersstufen von einander ab-
weichen, — vielleicht von Boldixum und Wrixum abgesehen — alle
Jüngern Datums und sind zur Zeit noch im lebendigen Ringen mit
einander. Wollte man hier Sprachlinien ziehen nach Vorbild der
Wenker'schen Karten, so müsste man, um ein richtiges Bild zu ge-
winnen, von den in Betracht kommenden Lautgesetzen eine Reihe
verschiedner Linien zeichnen, jede für eine besondre Altersstufe. Na-
türlich wäre auch dies nur eine ungefähre Bestimmung. Denn wenn
man auch sagen kann, dass in einem Dorf etwa die Leute über
40 Jahre so sprechen, die unter 30 anders, die zwischen 30 und 40
zum Teil so, zum Teil anders, so giebt es doch ebenso gut einzelne
Leute Anfang der vierziger Jahre, welche den Jüngern Lautwandel
schon angenommen haben, wie ein Fünfundzwanzigjähriger hier und