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erinnere, fast immer beigefügt. — Wenn beide, Mann und
Frau, unterschrieben hatten, so habe ich nur den Namen
des mannes angegeben. — Die Hausmarke zwischen den
Namen des Mannes und der Frau erinnere ich mich nicht
gefunden zu haben. Vor der Unterschrift des Mannes,
erinnere ich mich noch, stand meist immer ,Min Handt,
aber meistens ohne Hausmarke.“
„Im Jahre 1902 fügt Herr Jensen folgendes hinzu:
Daß die Marken noch später als um etwa 1750 in
Gebrauch gewesen sind, glaube ich nicht. Bis dahin sind
die Marken bei wichtigen Dokumenten der Unterschrift
gleichsam als Beglaubigung statt des Siegels beigefügt.
Aber nicht allein nur dazu werden die Hausmarken ver-
wendet. Nein, auch auf haus- und landwirtschaftliches
Gerät als: Harken, Schaufeln, Spaten, Eimer, Viehkoppeln,
Mühlensäcke usw. wurde sttt des Namens des Eigen-
tümers nur die Hausmarke eingeschnitten resp. gemalt.
Dann wusste jeder, wohin es gehörte. Denn jedes Haus
hatte wohl seine Hausmarke. Ja, ich fand vor einigen
Jahren einen mittelgroßen unbehauenen Feldstein auf dem
St. Johannes-Kirchhofe in Nieblum eben unter der Erde,
welcher als Grenzstein zwischen meiner Grabstelle und der
des Nachbars diente; es war kein Name darauf, sondern
nur eine Hausmarke war darauf eingemeißelt. Also auch
hier konnte man nach der Hausmarke ersehen, zu welchem
Hause die Grabstelle gehörte. Mein Großvater starb 1842,
72 Jahre alt. Er hat mir auch von den Hausmarken
erzählt. Aber zu seiner Zeit sind sie nicht mehr in
Gebrauch gewesen. Zu seiner Zeit wurde, wie jetzt, der
Name auf landwirtschaftlichem Gerät mit einem Brenn-
eisen eingebrannt.“
Ich verweise auf v. Stemann, Jahrbücher für die
Landeskunde der Herzogtümer Schleswig, Holstein und
Lauenburg, Bd. X (1869) S. 1 ff. (dazu die Tafel, Nr. 154-
164, Hausmarken von der Insel Föhr), und auf Chr. Jensen,